Die Autotür öffnet sich, ein Radler fährt dagegen, stürzt und verletzt sich schwer. Dabei hat er Anspruch auf vollen Schadenersatz – auch wenn der Radler keinen Helm trug. Das entschied jetzt der BGH.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Richter gaben damit einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur ...