Account/Login

RAF-Mitglieder müssen sich nicht selbst belasten

Christian Rath
  • Sa, 16. August 2008
    Deutschland

     

Bundesgerichtshof billigt Mohnhaupt, Klar und Folkerts im Mordfall Buback das Recht auf Aussageverweigerung zu

Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar  un...ten müssten, sagen die Bundesrichter.   | Foto: dpa
Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts (von links) müssen nicht aussagen, weil sie sich sonst möglicherweise selbst belasten müssten, sagen die Bundesrichter. Foto: dpa
KARLSRUHE. Die Verhängung von Beugehaft gegen drei ehemalige RAF-Terroristen war rechtswidrig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt bleibt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel