Account/Login

Erbe

Ich, Single, mach’ mein Testament: So erfüllt sich der letzte Wunsch

Hanna Gersmann
  • Sa, 21. Oktober 2017, 16:54 Uhr
    Wirtschaft

Unverheiratet und kinderlos – an wen soll da das Erbe gehen? Sieben Tipps für den Fall der Fälle. Wichtig ist es, den letzten Willen klar zu formulieren. Und einiges mehr.

Den Nachlass zu regeln, ist gar nicht so schwer, wie viele meinen.  | Foto: Trueffelpix
Den Nachlass zu regeln, ist gar nicht so schwer, wie viele meinen. Foto: Trueffelpix

Ein Mann, nicht verheiratet, keine Kinder, eine Katze, stirbt. Und dann? Tausende für die Schwester, die sich nie gemeldet hat? Oder doch lieber an den Tierschutzverein vererben? Es gibt Schöneres, als sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Aber es ist sinnvoll. Denn die Deutschen hinterlassen mehr, als lange angenommen. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung werden derzeit jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt.

Die Ökonomen, die im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung rechneten, schauten nicht nur auf das aktuelle Vermögen, sondern bezogen Auswirkungen von Wertsteigerungen und regelmäßigem Sparen mit ein. Die Summe lag höher als in früheren Studien. Nicht besonders hoch ist die Zahl jener, die ihren Nachlass gezielt vererben: Gerade einmal jeder Vierte verfügt schätzungsweise in einem Testament oder Erbvertrag, was nach seinem Tod wird. Bei allen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel