Kein Butterbrotpapier
Für das Testament ist eine übliche Schreibunterlage notwendig.
Damit ein Testament wirksam ist, muss es mit einem sogenannten ernstlichen Testierwillen verfasst sein. Zweifel können sich zum Beispiel ergeben, wenn das Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage angefertigt worden ist.
Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 10 W ...