Pflegebedürftige haben Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsangebote – solche Leistungen darf aber nicht jeder anbieten.
Die helfende Hand beim Einkauf, eine Begleitung zum Arzt oder eine Tagesbetreuung – mit der Hilfe des Entlastungsbetrags sollen Pflegebedürftige, die zu Hause, bei Angehörigen oder im betreuten Wohnen leben, eine Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen können. Rund zwei ...