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Nicht jede Entlastung kann abgerechnet werden

Sarah Beha
  • Sa, 07. Juli 2018
    Wirtschaft

BZ-Plus Pflegebedürftige haben Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsangebote – solche Leistungen darf aber nicht jeder anbieten.

Entlastungsangebote sollen Pflegebedürftigen helfen.   | Foto: Ocskay Bence (stock.adobe.com)
Entlastungsangebote sollen Pflegebedürftigen helfen. Foto: Ocskay Bence (stock.adobe.com)
Die helfende Hand beim Einkauf, eine Begleitung zum Arzt oder eine Tagesbetreuung – mit der Hilfe des Entlastungsbetrags sollen Pflegebedürftige, die zu Hause, bei Angehörigen oder im betreuten Wohnen leben, eine Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen können. Rund zwei ...

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