Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Seit 2019 haben sie einen Anspruch auf eine sogenannte Einzelbewertung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren, wenn sie dies vom Arbeitgeber verlangen.
Neues Jahr, neue Gesetze: Zum 1. Januar müssen sich Steuerzahler auf neue Regeln einstellen. Zum Beispiel auf neue Einkommensgrenzen. Denn die steigen 2019 für alle Steuersätze um 1,84 Prozent, erklärt die Verbraucherzentrale (VZ) ...