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Unterwegs zum Job

Dienstwagen, E-Auto, Jobrad: Das gilt es steuerlich zu beachten

  • tmf

  • Sa, 23. Februar 2019, 21:00 Uhr
    Geld & Finanzen

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Seit 2019 haben sie einen Anspruch auf eine sogenannte Einzelbewertung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren, wenn sie dies vom Arbeitgeber verlangen.

Das Jobrad kommt ins Rollen.   | Foto: Julian  Stratenschule (dpa)
Das Jobrad kommt ins Rollen. Foto: Julian  Stratenschule (dpa)
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