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Wenn die Miet- zu einer Eigentumswohnung wird

  • Monika Hillemacher (dpa)

  • Sa, 04. Januar 2020
    Wirtschaft

     

Für solche Umwandlungen gibt es klare Regeln / Mieter haben ein Vorkaufsrecht / Für Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Weiterverkaufs gilt eine Sperrfrist.

Einst Miet-, nun Eigentumswohnung  | Foto: Valery Yurasov (stock.adobe.com)
Einst Miet-, nun Eigentumswohnung Foto: Valery Yurasov (stock.adobe.com)
Mit dem Schreiben des Eigentümers kommen die Sorgen: Wenn Mieter erfahren, dass ihr Vermieter das ganze Haus oder einzelne Wohnungen verkaufen will, entsteht häufig erstmal Unruhe. Verständlich, aber: "Mieter können sich gegen die geplante Umwandlung nicht ...

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