Account/Login

Wer bekommt was aus dem Nachlass

  • Monika Hillemacher

  • Di, 24. November 2015
    Geld & Finanzen

Gesetzliche Erbfolge oder Pflichtteil: Auch ohne Testament gibt es klare Regeln, wer Anspruch auf ein Erbe hat und wie es aufgeteilt wird.

Was  in einem Testament steht, entsche... nicht ganz außen vor gelassen werden.  | Foto: DPA/Erzdiözese
Was in einem Testament steht, entscheidet immer der Erblasser selbst. Allerdings können der Ehepartner oder die Kinder dabei nicht ganz außen vor gelassen werden. Foto: DPA/Erzdiözese

Der Spruch "Versteht ihr euch noch, oder habt ihr schon geerbt?" kommt nicht von ungefähr. Kaum etwas sorgt in Familien für mehr Streit als das Erben. Dabei gibt es klare Regeln, auch ohne Testament. Die Stichworte heißen hier gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil. Das Wichtigste in Fragen und Antworten.

• Was heißt gesetzliche Erbfolge?
Sie heißt so, weil sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist und sie greift, wenn jemand kein Testament gemacht hat. Für diesen Fall regelt das BGB, wer Anspruch auf das Erbe hat und wie ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel