Account/Login

Ab nach draußen

  • Monika Hillemacher (dpa)

  • Sa, 02. Mai 2015
    Haus & Garten

Rechtliche Grenzen für Mieter auf Balkon, Terrasse oder im Garten.

Wird es warm, zieht es Mieter wieder a...e Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen.   | Foto: Silvia Marks/dpa
Wird es warm, zieht es Mieter wieder auf den Balkon oder in den Garten. Doch auch da müssen sie Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Foto: Silvia Marks/dpa
Grillen, pflanzen, sonnen: Sobald die warmen Sonnenstrahlen nach draußen locken, geht es los mit Feten und anderen Aktivitäten an der frischen Luft. Die sorgen oft für Zoff unter Nachbarn. Was erlaubt ist und was nicht:
GARTENNUTZUNG
Der Garten ist mit der Wohnung gemietet, wenn das so im Vertrag steht. Dazu genügt es, wenn Mieter und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel