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Wohnen

Haftet der Mieter oder Vermieter bei Wasserschäden?

  • Fr, 20. September 2019, 11:09 Uhr
    Haus & Garten

Ein Wasserschaden in einer Wohnung ist für alle Beteiligten verdrießlich und kann teuer werden. Für den Vermieter oder den Mieter – das ist die Frage. Wichtige Urteile zum Thema Wasserschaden

Bei unfreiwilligem Tapetenwechsel stellt sich die Frage nach der Haftung.   | Foto: Markus Scholz
Bei unfreiwilligem Tapetenwechsel stellt sich die Frage nach der Haftung. Foto: Markus Scholz
Der Wohnungsmieter, der in der Wohnung eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler aufstellt, muss, wie schon früher entschieden wurde, alles ihm Zumutbare tun, um Schäden durch austretendes Wasser zu verhindern (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4.12.1986 – 12 U 173/86).
In einer älteren Entscheidung wird ...

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