Ein Wasserschaden in einer Wohnung ist für alle Beteiligten verdrießlich und kann teuer werden. Für den Vermieter oder den Mieter – das ist die Frage. Wichtige Urteile zum Thema Wasserschaden
Der Wohnungsmieter, der in der Wohnung eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler aufstellt, muss, wie schon früher entschieden wurde, alles ihm Zumutbare tun, um Schäden durch austretendes Wasser zu verhindern (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4.12.1986 – 12 U 173/86).
In einer älteren Entscheidung wird ...