Mal wartet der Mieter auf eine Nebenkostenerstattung, mal hat er für den Vermieter Handwerkerkosten ausgelegt. Zahlt der Vermieter nicht, darf er die Miete kürzen – er muss aber Regeln beachten.
Bei jedem Vertrag ist es grundsätzlich möglich, eigene Forderungen mit den Forderungen des Vertragspartners zu verrechnen. In der jeweiligen Höhe gilt dann die Forderung des anderen als ...