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Erklär’s mir

Was heißt es, wenn ein Urteil rechtskräftig ist?

Franz Schmider
  • Do, 20. August 2015, 00:00 Uhr
    Erklär's mir

Wenn jemand etwas Verbotenes getan hat, dann muss er dafür auch bestraft werden. In schweren Fällen muss jemand auch ins Gefängnis.

Was heißt es, wenn ein Urteil rechtskräftig ist?  | Foto: Oliver Berg
Was heißt es, wenn ein Urteil rechtskräftig ist? Foto: Oliver Berg
Aber bevor jemand verurteilt wird, muss erst einmal festgestellt werden, dass er oder sie die Tat auch begangen hat. Dafür gibt es Staatsanwälte, die alle Fakten zu einem Fall sammeln müssen. Und zwar alle, die gegen den Beschuldigten sprechen, aber auch alle, die für ihn sprechen.

Und am Ende wird alles einem Gericht vorgelegt. Ein Gericht sagt dann, wie es war. Natürlich wissen die Richterinnen und Richter das nicht, sie waren ja nicht dabei. Aber sie sehen sich alle Beweise genau an. Wenn sie sich nicht sicher sind, dürfen sie einen Angeklagten nicht ins Gefängnis schicken. Man kann auch noch ein anderes Gericht urteilen lassen. Aber irgendwann ist es zu Ende, ein Urteil wird rechtskräftig. Es bedeutet: Jetzt steht es fest.

Und um sicherzugehen, dass der Streit nicht ewig weitergeht, sagt das Gesetz sogar noch etwas mehr. Es sagt: So wie es das Gericht gesagt hat, so war es. Das kann man nicht mehr umkehren. Sogar wenn es einen neuen Beweis gibt, dass es anders war.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 20. August 2015: PDF-Version herunterladen

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