Rauchen im Wald verboten
Forstamt mahnt zur Vorsicht.
STAUFEN (apt). Auch wenn die Hitzeperiode in Deutschland nicht vergleichbar ist mit der Situation in mediterranen Regionen - auch im Bereich des Forstamtes Staufen spricht man von einer "akuten Waldbrandgefahr". Besondere Vorkehrungen habe man jedoch nicht getroffen, erläutert Forstamtsleiter Andreas Dinkelacker auf Anfrage der Badischen Zeitung. Die Vorgaben des Landeswaldgesetzes seien ausreichend.
Dieses untersagt vom 1. März bis 30. September das Rauchen im Wald und verbietet generell das Feuermachen außerhalb von ...