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Europäischer Gerichtshof

Richter stärken Rechte von Gaskunden

  • Rolf Schraa (dpa) und Bernd Kramer

  • Fr, 22. März 2013
    Wirtschaft

     

Verbraucherschützer: Sonderkunden sollen Rechnung genau anschauen und Widerspruch prüfen.

  | Foto: Zeichnung: Stuttmann
Foto: Zeichnung: Stuttmann

LUXEMBURG/FREIBURG. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Rechte Millionen deutscher Gaskunden gestärkt. Klauseln über Preiserhöhungen für Sonderkunden müssen besser begründet sein. Der Verweis auf eine gesetzliche Formulierung reicht nicht. Ungenügend begründete Preiserhöhungen können unwirksam sein. Der badische Versorger Badenova sieht sich von dem Urteil nicht betroffen.

Worum ging es im konkreten Fall?
Warum ist das wichtig?
Was ist ein Sonderkundenvertrag?
Aber was geht mich das an?
Und dann bekommt man für
viele Jahre Geld zurück?
Und was machen die Versorger?
Was sagt die Badenova zum Urteil?
Badenova-Sprecher Roland ...

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