Im Rechtsstreit um den Bau des Lidl-Marktes zwischen Emmendingen und Teningen hat das Regierungspräsidium Freiburg in einem Widerspruchsbescheid die Baugenehmigung des Landratsamtes Emmendingen für den Lidl-Markt an der Gemarkungsgrenze zwischen Teningen und Emmendingen bestätigt.
Gleichzeitig hat es aber betont, zukünftig darauf achten zu wollen, dass Teningen in den relevanten Bereichen Bebauungspläne aufstellt, die die Ziele der Raumordnung respektieren und insbesondere Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten ausschließen.
Zur Vorgeschichte: Gegen den vom ...