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Schäden am Gemeinschaftseigentum

  • Thorsten Wiese (dpa)

  • Sa, 15. Februar 2014
    Haus & Garten

     

Wann im Mehrparteienhaus die Gemeinschaft zuständig ist und wann der einzelne Eigentümer, steht in der Teilungserklärung.

Das Dach   gehört in einer Eigentümerg...es neu eingedeckt werden, zahlen alle.  | Foto: HF-Redaktion
Das Dach gehört in einer Eigentümergemeinschaft zum Gemeinschaftseigentum. Muss es neu eingedeckt werden, zahlen alle. Foto: HF-Redaktion
Glück im Unglück hatte Jutta Berger. Weihnachten 2012 entdeckte die 36-Jährige aus Krefeld neben der Balkontür ihrer Eigentumswohnung einen Wasserschaden. An der Wand bildeten sich riesige Feuchtigkeitsflecken. Erst nach vielen Wochen, in denen mehrere Handwerker und ...

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