Seine Taten wiesen die "Handschrift eines Serienmörders" auf: Im Revisionsverfahren im Mordfall Carolin G. hat das Landgericht Freiburg die Anordnung der Sicherungsverwahrung für Catalin C. bestätigt.
Der Mörder der Endinger Joggerin Carolin G. kommt möglicherweise auch nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe nicht frei. Das hat eine Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Stefan Bürgelin am Freiburger Landgericht am Mittwoch entschieden. Wegen eines "Hangs" zur Begehung schwerster Sexualstraftaten an zufällig ausgewählten jungen Frauen und ...