Kommt es wegen des Ausstands der Lokführer zu Verspätungen und Ausfällen, können Reisende von der Bahn Geld zurückfordern.
Bei Zugverspätungen und -ausfällen wegen der angekündigten Bahnstreiks bekommen Fahrgäste einen Teil des Ticketpreises erstattet. Die Deutsche Bahn kann dem Europäischen Gerichtshof zufolge in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen (Rechtssache C-509/11). Doch ab wie viel Verspätung gibt es wie ...