Das umstrittene Neuner-Gremium zur Kontrolle des EU-Rettungsschirms kann bestehen bleiben. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seine Aufgaben jetzt stark zusammengestrichen.
In der Regel müsse das Plenum des Bundestags entscheiden. Schon im letzten September hatte Karlsruhe in einem ersten Urteil erklärt, dass das Parlament an allen großen Entscheidungen zur Euro-Stabilisierung beteiligt werden muss. Schließlich trügen die Abgeordneten die Verantwortung für den Staatshaushalt. Ende September ...