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Sorgloser Hundehalter ohne Einsicht

  • Mi, 15. Januar 2003
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Lenzkircher Arzt zu 3250 Euro Strafe und 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt / Sein Rottweiler biss zwei Männer.

TITISEE-NEUSTADT / LENZKIRCH. Der Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 2000 Euro zahlte sich für einen Hundehalter aus Lenzkirch nicht aus: Gestern wurde der 54-jährige Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 65 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Seine ebenfalls angeklagte 77-jährige Mutter muss 15 Tagessätze à fünf Euro zahlen. Einem Geschädigten, der länger als ein Vierteljahr arbeitsunfähig ist, erkannte das Amtsgericht 2000 Euro Schmerzensgeld zu, die beim Arzt, seiner Mutter oder bei beiden eingeklagt werden können.

Zwei Vorfälle mit dem älteren von zwei Rottweilern des Angeklagten ereigneten sich im vergangenen Oktober binnen elf Tagen. Der Wassermeister der Gemeinde Lenzkirch arbeitete an einem Hochbehälter, der an das Grundstück des Arztes grenzt. Er sah die Hunde zusammen mit ihrem Herrchen und der älteren Frau beim etwa 50 Meter entfernten ...

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