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02. Juni 2010 19:39 Uhr
Beihilfe zum Missbrauch?
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Erzbischof Zollitsch
Gegen den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch wird wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern ermittelt. Das Ordinariat weist die Vorwürfe als "absolut haltlos" zurück. Nach BZ-Informationen liegt ihnen wenig Neues zugrunde.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch Medienberichte hinsichtlich der neuen Ermittlungen. Die Anzeige gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz wurde demnach im Mai erstattet. Nach Informationen der Badischen Zeitung stammt sie vom selben Opfer, das im April den mutmaßlichen Täter bei der Konstanzer Staatsanwaltschaft angezeigt hat.
Die neue Anzeige widerspricht den bisherigen Angaben des Ordinariats: Ihr zufolge soll der Erzdiözese Freiburg bekannt gewesen sein, dass es in den 60er Jahren in Birnau am Bodensee durch einen Pater zu sexuellen Übergriffen auf Minderjährige gekommen sei. Zollitsch soll im Jahr 1987 als damals zuständiger Personalreferent veranlasst haben, dass der katholische Pater dort erneut "angestellt" wurde. Das Ordinariat bestreitet diese Behauptungen weiterhin vehement.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat die Ermittlungen übernommen, da die Haupttaten des Paters im dortigen Zuständigkeitsbereich begangen worden sein sollen. Nach Angaben der Konstanzer Staatsanwaltschaft liegen die Akten dort allerdings noch nicht vor. Die Vorwürfe seien "absolut haltlos", reagierte die Erzdiözese.
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Der Erzdiözese Freiburg sei erst seit Ende 2006 bekannt gewesen, dass es in den 60er Jahren einen Fall von sexuellem Missbrauch in Birnau gegeben habe, sagte Pressesprecher Robert Eberle am Mittwoch. Außerdem habe Zollitsch als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese keinesfalls 1987 eine erneute Anstellung des Paters in Birnau veranlasst – es habe eine solche weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg gar nicht gegeben.
Die Erzdiözese Freiburg sei im Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, "damit die Substanzlosigkeit der Vorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch rasch dokumentiert werden kann", so Eberle weiter. Das Ordinariat Freiburg habe bereits in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass es nach Bekanntwerden eines Vorwurfs gegen den beschuldigten Zisterzienserpater rasch gehandelt, den Orden eingeschaltet und den Zisterzienserorden auf die zu ziehenden Konsequenzen hingewiesen habe.
Im Kern geht es um die Frage, ob der Geistliche in dem Gebiet im Auftrag des Erzbistums seelsorgerische Funktionen übernommen hat oder nicht. Dies hatte das Ordinariat schon im April bestritten, Eberle unterstrich es am Mittwoch gegenüber der Badischen Zeitung erneut.
Allerdings gebe es Hinweise darauf, dass der beschuldigte Pater nach zwischenzeitlichen Versetzungen erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte, so Eberle. Deren Zusammensetzung werde aber alleinverantwortlich und eigenständig vom Abt des Ordens geregelt. Die Zisterzienserabtei Mehrerau gehöre zu keinem Bistum und sei vollständig unabhängig vom Diözesanbischof. Der Abt treffe nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötige dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch bestehe irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.
- Dokumentation: Stellungnahme der Erzdiözese Freiburg
- Dokumentation: Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
Autor: Jens Schmitz, Alexandra Sillgitt, Petra Kistler, dpa, epd, aktualisiert um 18.30 Uhr
