Das Freiburger Landgericht muss sich erneut mit dem ersten Missbrauchsfall in Staufen beschäftigen. Dabei geht es um die Frage, ob in zwei Fällen Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Bei zwei Urteilen zum Missbrauchsfall von Staufen muss erneut geprüft werden, ob gegen die bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Angeklagten zusätzlich auch eine ...