Strafe für Handy-Gaffer
Bundesrat will Video-Filmer härter bestrafen.
Die bestehenden Gesetze schützten nur lebende Menschen, hieß es zur Begründung. Deshalb solle das Strafgesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ergänzt werden. Die Strafe soll bei bis zu zwei Jahren liegen. Die Schaulustigen stellten die Aufnahmen oft ins Netz oder gäben sie an Medien weiter, sagte Pistorius. Dabei nutzten sie die Hilflosigkeit der Opfer aus. Da mit der vorgeschlagenen Neuregelung auch der Versuch strafbar werden soll, könnten Handys auch dann schon beschlagnahmt werden, wenn noch keine Aufnahmen gemacht worden seien. Den Gesetzentwurf hatten Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht.
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