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Studium kostet weiter Geld

  • dpa

  • Di, 17. Februar 2009
    Deutschland

     

Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof hält Studiengebühren für verfassungsgemäß

MANNHEIM (dpa). Die Hochschulen in Baden-Württemberg dürfen weiter Studiengebühren erheben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Montag entschieden. Die 2007 eingeführten Semesterbeiträge von 500 Euro seien verfassungsgemäß und sozialverträglich, urteilten die Mannheimer Richter.

Damit blieben die vier Klagen gegen die Universität Karlsruhe und die Pädagogische Hochschule in Freiburg ...

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