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"Kein Hang zum Missbrauch"

Wulf Rüskamp
  • Do, 17. Mai 2018
    Südwest

     

Gericht verzichtet im zweiten Prozess zum Staufener Missbrauchsfall auf Sicherungsverwahrung.

Der Angeklagte hinter einem Aktenordner   | Foto: dpa
Der Angeklagte hinter einem Aktenordner Foto: dpa

FREIBURG. Der Tag des Urteils war für Fotografen und Kameraleute die letzte Chance, den Angeklagten Knut S. aufs Bild zu kriegen. Doch wie schon zu Beginn bekamen sie statt eines Kopfes nur einen Aktenordner zu sehen, hinter dem der Bundeswehrsoldat sein Gesicht verbarg. Das Urteil des Freiburger Landgerichts – acht Jahre Haft für seine Taten im Staufener Missbrauchsfall – nahm er ohne große Reaktion auf.

Ob das Urteil Bestand hat, wird man spätestens in einer Woche erfahren – dann läuft die Frist für eine Revision ab. Staatsanwältin Nikola Novak, die zwölf Jahre gefordert hatte, dies aber ...

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