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Urteil

Kein "lebenslänglich" für den sechsfachen Mörder von Rot am See

Stefan Hupka
  • Fr, 10. Juli 2020, 17:22 Uhr
    Südwest

BZ-Plus Eine Familie kommt in in Rot am See zusammen. Dann fallen immer wieder Schüsse – sechs Menschen sterben. Das Gericht tat sich nicht leicht in der Be- und Verurteilung des 27-jährigen Angeklagten.

Der Angeklagte im Prozess um einen sec...r sowie Onkel und Tante getötet haben.  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Der Angeklagte im Prozess um einen sechsfachen Mord in Rot am See wird in einem Saal des Landgerichts an seinen Platz geführt. Der junge Mann soll Ende Januar 2020 seine Eltern, zwei Halbgeschwister sowie Onkel und Tante getötet haben. Foto: Marijan Murat (dpa)
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Der Täter von Rot am See ist wegen sechsfachen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und Körperverletzung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht in Ellwangen verfügte zugleich seine Einweisung in die Psychiatrie.
Die deutsche Sprache kann hinterhältig sein, wenn es um eine solche Tat geht. "Schadenswiedergutmachung", sagt der Pflichtverteidiger, habe sein Mandant den Überlebenden angeboten. Doch "wieder gut" wird hier nichts und kann nichts werden nach dieser Bluttat, die sechs Menschen das Leben gekostet und zwei schwer verletzt hat. Erst recht nicht durch Abtreten eines Erbes, dessen der Angeklagten ohnehin unwürdig ist, weil es überhaupt nur durch seine Tat angefallen ist.
Auch ein anderes Wort klingt makaber für das Publikum an diesem ...

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