Account/Login

Getöteter Junge aus Lenzkirch

Rechtsmediziner: Ämter haben im Fall Lenzkirch versagt

Felix Held

Von

Mi, 28. Januar 2015 um 06:47 Uhr

Südwest

Der Leiter der Rechtsmedizin der Berliner Charité, Michael Tsokos, wirft Landrätin Dorothea Störr-Ritter Zynismus vor. Die Behörden hätten beim Schutz des dreijährigen Jungen komplett versagt.

Der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Berliner Charité, Michael Tsokos.  | Foto: H. Henkensiefken/fine pic
Der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Berliner Charité, Michael Tsokos. Foto: H. Henkensiefken/fine pic

Im Fall des dreijährigen Jungen aus Lenzkirch, der mutmaßlich von seinem Stiefvater zu Tode misshandelt wurde, ziehen sich die Behörden auf die Position zurück, alles richtig gemacht zu haben. Der Leiter der Rechtsmedizin an der Berliner Charité, Michael Tsokos, kritisiert hingegen harsch ihr Vorgehen. BZ-Redakteur Felix Held sprach mit ihm.

BZ: Herr Tsokos, wie bewerten Sie den Fall des getöteten Jungen aus Lenzkirch?
Tsokos: Der Fall ist ein Lehrstück für das komplette Versagen des Kinderschutzes in Deutschland. Das ist genau das, was wir in unserem Buch "Deutschland misshandelt seine Kinder" angeprangert haben. Dieser Fall vereint – wie der Fall Yagmur in Hamburg – alles, was wir am deutschen Kinderschutzsystem moniert und kritisiert haben.
BZ: Was macht den Lenzkircher Fall so exemplarisch?
Tsokos: Der dringend Tatverdächtige kommt erstens wie die meisten Täter aus dem direkten familiären Umfeld. Kinder werden meist eben nicht vom "schwarzen Mann" bedroht, der den Kindern auflauert. Zweitens gab es wiederholte Warnhinweise und zwar in einer derart drastischen Form, dass die Ärzte in dem Fall Strafanzeige bei der Polizei gestellt haben. Das ist in der Tat schon die Ultima ratio. Das macht man eigentlich überhaupt nicht. Diese Tatsache zeigt schon: Da läuft wirklich etwas schief, da ist das Leben des Kindes in Gefahr. Nichtsdestotrotz sind die Ermittlungen eingestellt worden.
"Die Landrätin ist doch in ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel