Rocker dürfen für das Tragen ihrer Kutten nicht pauschal bestraft werden. Für ihre Club-Lederwesten sind die Rocker sogar bis nach Karlsruhe gezogen – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof verkündete in der Sache ein zwiespältiges Urteil.
Im Kampf um ihre symbolträchtigen Club-Lederwesten haben Rocker vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg errungen: Das Tragen der Kutten ist nicht strafbar, selbst wenn einzelne Rocker-Gruppen verboten sind.
"Die Gesetzeslage ist vollkommen unstimmig"Richter Jörg-Peter Becker
Voraussetzung ist, dass ...