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29. Juli 2010

Hochwasserschutz am Rhein

Polder: Vor dem Wasser kommt die Klageflut

Wie ökologisch verträglich lässt sich ein Polder fluten? Die Antwort wird auch über das Schicksal des Integrierten Rheinprogramms entscheiden.

  1. Protestschild in Schwanau Foto: dpa

Bastardaue: Das klinge wie ein Kind, das außerhalb einer Ehe geboren wird, sagt Richter Achim Bostedt. Illegitim nannte man früher solche Nachkommen. Ist also auch eine Bastardaue illegitim? Fehlt ihr die gesetzliche Grundlage? Genau das versuchen die Gemeinden Kappel-Grafenhausen und Schwanau sowie mehr als 110 private Kläger seit zwei Tagen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg zu beweisen. Für sie und ihre Anwälte soll dies der Hebel sein, um den auf ihrem Gemeindegebiet geplanten Polder als Teil des Hochwasserschutzes am Rhein zu verhindern.

Bastardaue: Das ist keine richtige Aue wie etwa der Taubergießen, der ein legitimes Kind des Rheins ist. Polder sind Überschwemmungsflächen, die künstlich überflutet werden müssen, um zumindest aueähnliche Zustände herbeizuführen. Nur die nämlich können das Hochwasser verkraften, das in diesem Rückhaltebecken längs des Rheins aufgefangen werden soll.

Bastardaue, das sei besser als der heutige Zustand, sagen die Experten des Landratsamts Ortenau und des Regierungspräsidiums Freiburg, die vor Gericht den Polder verteidigen müssen. Und sie mögen den Namen Bastardaue auch nicht, sagt Ulrike Pfarr vom Regierungspräsidium: Das sei ein nur am Oberrhein benutzter polemischer Begriff, mit dem man kennzeichnen wollte, was nach Begradigung und Schiffbarmachung des Rheins an kümmerlicher Naturlandschaft neben dem Fluss übrig geblieben ist.

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Die Planer geben zu, dass sie den früheren Zustand, als der Oberrhein von natürlichen Feuchtauen begleitet wurde, nicht mehr herstellen können. Dazu haben sich die Rahmenbedingungen zu stark verändert. Größtes Hindernis zu den alten Auen mit ihren natürlich funktionierenden Tümpeln, Schluten und Bächen zurückzukehren, stellt dabei eigenartigerweise das Wasser selbst dar. Das Grundwasser steht zu hoch, als dass richtige Niedrigwasserstände möglich sind. Die aber sind eine der Voraussetzungen, damit die auf Hochwasser wie auf Trockenheit gleichermaßen eingestellte Vegetation einer typischen Auelandschaft gedeihen kann. Deshalb ist das Ziel nicht die Idealaue, sondern eine aueähnliche Landschaft, die der von den Klägern aufgebotene Fachmann Hans Schmidt allerdings als nur riedartig durchgehen lässt.

Schmidts Aufgabe am gestrigen zweiten Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht ist es, Zweifel an den Versprechen der Planer zu wecken. Vor allem an deren Aussage, sie könnten die Überschwemmungsfläche zu einer höherwertigen Landschaft umwandeln sowie Pflanzen und Bäume heimisch werden lassen, die sogar ein zweieinhalb Meter hohes Hochwasser überstehen

Diesen Umbau des heutigen Rheinuferwaldes sollen ökologische Flutungen bewirken: Jährlich an 57 Tagen werden bis zu 70 Prozent der Polderfläche künstlich überschwemmt, so dass sich Bäume und Sträucher ansiedeln können, die solche Wasserstände vertragen.

Am Anfang des neuen Polders steht allerdings ein Probestau, der 80 Prozent des maximalen Hochwassers entsprechen soll. Er werde durchaus erhebliche Schäden hinterlassen, räumen die Planer ein. Die danach einsetzenden ökologischen Flutungen sollen die natürliche Erholung jedoch in die richtige Bahnen lenken.

Doch Experte Schmidt packt ein ganzes Paket an Gegenargumenten aus: zu geringe Fließgeschwindigkeit, zu starke Sedimentablagerung, zu niedriger Sauerstoffgehalt in zu warmen Tümpeln, was das Überleben von Fischen und anderen Tierarten gefährde. Das Publikum im Sitzungssaal lernt den Manning-Strickler-Beiwert kennen, mit dem die "Rauhigkeit" einer Landschaft gegenüber fließendem Wasser bestimmt wird, und den Überlebenskampf der Wegschnecke in warmem Wasser. Unterm Strich, das machen Schmidts Ausführungen klar, könne von umweltverträglichem Hochwasserschutz im Polder Elzmündung nicht die Rede sein.

Dem versuchen die Experten des Landratsamts in allen Einzelheiten zu widersprechen. Ihre Verweise auf den seit mehr als 20 Jahren mit ökologischen Flutungen funktionierenden Polder Altenheim rheinabwärts lässt Reinhard Sparwasser, der die meisten Kläger vertritt, jedoch nicht gelten: "Von den Probestellen, die sie dort ausgesucht haben, konnte man von vorneherein nur für sie positive Ergebnisse erwarten."

Kommen mit dem Polder auch die Schnaken?

Wer nun freilich in der Schlacht der Argumente das Gericht mehr überzeugt hat, war an diesem Tag nicht zu erkennen. Erst nächste Woche wird das Urteil gesprochen. Sparwasser und seine Anwaltskollegen beklagen zwar auch die Folgen fürs Grund- und Trinkwasser oder eine Schnakenplage, aber die ökologischen Flutungen sind ihr Hauptangriffspunkt: Haben sie hier Erfolg, ist die gesamte Planung hinfällig. Und nicht nur am Polder Elzmündung, der hier verhandelt wird, sondern bei allen in der Entwicklung steckenden Überschwemmungsgebieten zwischen Breisach und Iffezheim. Der Hochwasserschutz am südlichen Oberrhein, der unterhalb der Iffezheimer Staustufe Flutkatastrophen verhindern soll, müsste komplett neu überdacht werden.

Kein Wunder, dass alle Prozessbeteiligten damit rechnen, dass sich auch die höheren Gerichte mit der Bastardaue befassen müssen. Egal, ob sie das Verwaltungsgericht Freiburg diesmal als legitim anerkennt oder nicht.

Autor: Wulf Rüskamp