Im Freiburger Gefängnis sitzen 13 Männer in Sicherungsverwahrung, die weiter auf eine baldige Freilassung hoffen können. Daran ändert auch das geplante Gesetz der Bundesregierung nichts. Denn bei den Gerichten laufen die Verfahren weiter.
Die Verfahren auf Freilassung von Sicherungsverwahrten laufen am Landgericht Freiburg – und werden auch weiterhin bearbeitet. Dies gilt auch für Anträge, die neu hinzukommen. "Wir müssen uns an die geltende Rechtslage halten und die Anträge innerhalb einer bestimmten Frist ...