Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung stand ein Quartett aus jungen Leuten im Alter zwischen 17 und 24 Jahren vor dem Jugendschöffengericht.
Der 24-jährige Haupttäter wurde wegen Widerstands in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Im übrigen wurde er freigesprochen. Das Verfahren gegen die drei Mitangeklagten, darunter ein 18-jähriges Mädchen, wurde wegen Geringfügigkeit ...