Das Vorhaben, vor dem Auslaufen einer gesetzlichen Frist zwei Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen, ist in Umkirch gescheitert. Im Gemeinderat gab es dafür keine Mehrheit, aber Kritik.
Gleich für zwei hauptsächlich gemeindeeigenen Flächen wollte die Gemeindeverwaltung noch kurzfristig den Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanverfahren fassen lassen. Für eine solche Erweiterung in Außenbereichsflächen wäre nach dem Paragraphen 13b des Baugesetzbuches noch bis zum Jahresende das beschleunigte Planverfahren möglich gewesen. Doch sowohl ...