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Entscheidung durch Oberlandesgericht

Urteil gegen Wimmer aufgehoben

Hubert Röderer
  • Mi, 05. Mai 2010, 13:13 Uhr
    Ortenaukreis

     

Die Verurteilung von Ohlsbachs Bürgermeister Horst Wimmer wegen Vorteilsannahme durch das Landgericht Offenburg wurde jetzt vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe aufgehoben.

Horst Wimmer (links) und sein Verteidi...st 2008 vor dem Landgericht Offenburg.  | Foto: hrö
Horst Wimmer (links) und sein Verteidiger Michael C. Schneider im Spätherbst 2008 vor dem Landgericht Offenburg. Foto: hrö
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat damit das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 3. Dezember 2008 aufgehoben. Die dortige Strafkammer hatte im Berufungsverfahren Wimmer der Vorteilsannahme schuldig gesprochen, ihn verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 160 Euro vorbehalten.
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