Die Verurteilung von Ohlsbachs Bürgermeister Horst Wimmer wegen Vorteilsannahme durch das Landgericht Offenburg wurde jetzt vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe aufgehoben.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat damit das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 3. Dezember 2008 aufgehoben. Die dortige Strafkammer hatte im Berufungsverfahren Wimmer der Vorteilsannahme schuldig gesprochen, ihn verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 160 Euro vorbehalten.
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