Verband erwägt keine Sanierung
Wasserschutzgebiet "Krozinger Berg" war Thema im Ausschuss.
BAD KROZINGEN. Für das Wasserschutzgebiet des Wasserversorgungsverbandes "Krozinger Berg" besteht keine gesetzliche Sanierungspflicht, so Bürgermeister Ekkehart Meroth in der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses. Gleichwohl gehe aus einem Gutachten des Zweckverbandes hervor, dass die Brunnen der Wasserversorgung sanierungsfähig seien.
Vier Szenarien würden in der Expertise aufgezeigt, zwei davon mit dem Ziel, die Nitratbelastung im Wasserschutzgebiet auf Dauer so zu senken, dass der Grenzwert der Trinkwasserverordnung eingehalten werden könne. Der Aufwand ...