Betreiber von Corona-Testzentren müssen keine Nachweise erbringen, um Kosten erstattet zu bekommen. Die Testverordnung ermöglicht Abrechnungsbetrug in enormem Ausmaß.
Die Regelungen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger öffnen einem Bericht zufolge Betrügereien Tür und Tor. Die Betreiber von Testzentren müssen für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, ...