Jetzt ist es amtlich: Rickenbachs ehemaliger Bürgermeister Norbert Moosmann strebt die Wiederaufnahme seines Prozesses wegen Vortäuschens einer Straftat an.
Ein entsprechender Antrag ging beim Landgericht Freiburg im Dezember ein, wie eine Sprecher bestätigt. Das Gericht hat die Akten des Verfahrens vom Landgericht Waldshut angefordert, das Moosmann vor gut zwei Jahren der Vortäuschung einer Straftat für schuldig befand und ihn zur Zahlung einer Strafe von 18.000 Euro verurteilte.
Mit dem Antrag auf Wiederaufnahme ...