Viele Nummern werden eingescannt
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der automatisierte Abgleich von Kennzeichen die Grundrechte von Autofahrern verletzt.
KARLSRUHE. Immer mehr Bundesländer erlauben ihrer Polizei, die Nummernschilder vorbeifahrender Autos per EDV mit den Fahndungslisten abzugleichen. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Klagen von drei Autofahrern, die eine solche "Fahndung ins Blaue hinein" ablehnen. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung.
Die Kameras stehen am Straßenrand, scannen in Sekundenbruchteilen die Kennzeichen und prüfen, ob die Fahrzeuge gestohlen sind oder ob nach ihren Haltern gesucht ...