An der Unechten Teilortswahl scheiden sich die Geister. Die einen finden sie wichtig für die Ortsteile, andere halten sie für zu kompliziert und überholt. Nur Endingen setzt im Kreis dieses Wahlverfahren noch ein. Warum? Die BZ hat nachgefragt.
Das Wahlverfahren der Unechten Teilortswahl wird vor allem mit der Gemeindereform in den 1970er-Jahren in Verbindung gebracht. Tatsächlich ist es aber deutlich älter. Bereits 1953 wurde es durch die Verfassung des neu gebildeten Landes Baden-Württemberg ermöglicht. Diese regelte in Artikel 72, dass Teilorten durch Gemeindesatzung eine Vertretung im Gemeinderat gesichert werden könne. Definiert wurde die Unechte Teilortwahl in Paragraph 27 der 1955 eingeführten Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.
Mittel gegen Befürchtungen im Rahmen der Gemeindereform
Die Frage der Vertretung im Gemeinderat wurde für viele Orte im Zuge der Gemeindereform in den 1970er-Jahren wichtig. Mit der vertraglichen Vereinbarung der Unechten Teilortswahl begegnete man vielerorts den Befürchtungen in Orten, die ihre ...