In einem Strafverfahren ist die Hauptverhandlung angesetzt – und der Angeklagte erscheint nicht. Das kommt auch beim Amtsgericht St. Blasien immer wieder vor. Wir erklären, was dann passiert.
Ein Angeklagter ist verpflichtet, zur Hauptverhandlung zu erscheinen, dieses wird mit der Terminverfügung angeordnet, erklärte Richterin Lämmlin-Daun. Die Gründe, warum ein Angeklagter dann aber nicht zur Hauptverhandlung erscheint, sind vielfältig. Aber durch unentschuldigtes ...