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Wenn die Polizei mithört

Andreas Böhme
  • Fr, 26. Juni 2009
    Südwest

     

Die Telefonüberwachung von Straftätern ist umstritten und wird öffentlich heftig diskutiert. Die jüngste, soeben vorgelegte Statistik zeigt allerdings: Abgehört wird höchst selten.

In drei von vier Fällen führt Telefonüberwachnug  zur Anklage.   | Foto: dpa
In drei von vier Fällen führt Telefonüberwachnug zur Anklage. Foto: dpa

STUTTGART. Die Telefonüberwachung von Straftätern ist umstritten und wird öffentlich heftig diskutiert. Die jüngste, soeben vorgelegte Statistik zeigt allerdings: Abgehört wird höchst selten. In weniger als einem Promille aller Ermittlungsverfahren wird das Telefon angezapft.

Einmal jährlich muss die Landesregierung einen Bericht vorlegen, der die Praxis der Telefonüberwachung darstellt. Im vergangenen Jahr wurden demnach in 747 Ermittlungsverfahren 1946 ...

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