Trotz der Pandemie dürfen getrennt lebende Elternteile ihre Kinder sehen. Doch nicht immer klappt das. Zuständig sind die Familiengerichte.
Verzweiflung spricht aus dem Facebook-Post: "Töchterlein und mir soll ab sofort auch der Kontakt verweigert werden. Gerade kam ein Anwaltsschreiben (!!!)", schreibt der Journalist Adrian Hoffmann, der bei der Heilbronner Stimme arbeitet. Die Anwältin seiner von ihm geschiedenen Frau hatte ihm in einem Brief mitgeteilt, dass er seine Tochter zu den vom Gericht vorgeschriebenen Zeiten nicht sehen dürfe.
Schutz der Tochter und der ...