Auch die unbewusste Förderung von Terrorverdächtigen ist nach EU-Recht streng verboten / Eine Konferenz in Frankfurt diskutiert über Anti-Geldwäsche-Richtlinien.
FRANKFURT. Der Nummer 69 der UN-Liste der Terrorverdächtigen wird kaum ein Konzern etwas verkaufen: "Osama Mohammed Awad bin Laden" ist dort verzeichnet. Der Chef des Terror-Netzwerks al-Qaida ist inzwischen auch den Menschen bekannt, die in globalen Konzernen für den Einkauf und den Vertrieb der Waren zuständig sind. Aber auf der UN-Liste finden sich auch hunderte arabisch ...