Die private Nutzung von Streusalz ist umstritten und teils verboten. Im Winterdienst führt jedoch kaum ein Weg daran vorbei. Ein Blick in Region zeigt den unterschiedlichen Umgang von Gemeinden mit Streusalz.
Die Räum- und Streupflicht gehört zu den lästigen Verpflichtungen, denen jeder Bürger im Winter nachkommen muss. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn: In vielen Kommunen dürfen Hausbesitzer und Mieter nicht einfach Streusalz einsetzen, um ihren Pflichten nachzukommen. Wie es diesbezüglich im Landkreis Waldshut aussieht, haben wir mit einer stichprobenartigen Umfrage bei sechs Kommunen in der Region erfahren. Angefragt wurden die Städte Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen sowie die Gemeinden ...