Im zweiten Prozess um den Staufener Missbrauchsfall strebt die Staatsanwaltschaft erneut eine spätere Sicherungsverwahrung an.
FREIBURG. Im zweiten Prozess um die Fälle von Kindesmissbrauch in Staufen rückt die Frage nach einer anschließenden Sicherungsverwahrung in den Vordergrund. Der geständige Angeklagte Knut S., ein 50 Jahre alter Stabsfeldwebel der Deutsch-Französischen Brigade im elsässischen Illkirch, muss mit einer langen Haftstrafe ...