Account/Login

Wilde Ehen auch bei Homos

Christian Rath
  • Di, 22. Februar 2005
    Deutschland

     

Sozialgericht Düsseldorf: Homosexuelle werden bei der Berechnung von Alg 2 bevorzugt.

DÜSSELDORF. Liegt eine "eheähnliche Gemeinschaft" vor, wenn zwei Schwule oder zwei Lesben ohne eingetragene Partnerschaft zusammenleben? Von dieser Frage hängt es ab, ob das Hartz-IV-Gesetz an einem wichtigen Punkt verfassungswidrig ist. Gestern hat das Sozialgericht Düsseldorf einen Beschluss erläutert, der am Wochenende für Furore gesorgt hatte.

Konkret ging es um eine arbeitslose Frau, der das Arbeitslosengeld II (Alg 2) verweigert wurde, weil sie in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" lebt. Sie bestritt dies zwar, doch bei einem Hausbesuch fanden die Kontrolleure des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel