Unternehmen haben kein Anspruch auf staatliche Entschädigung für Verdienstausfälle während des Lockdowns. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Hunderttausende Betriebe sind betroffen.
Der Staat muss für die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Lockdowns keinen Schadensersatz bezahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem lange erwarteten Grundsatzurteil. Gastronomen, Friseure und Einzelhändler sind damit weiterhin auf freiwillige Hilfsleistungen des Staates ...