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Auch der Gebrauchtwagenkäufer ist nicht schutzlos

  • Anja Lang

  • Sa, 09. April 2016
    Wirtschaft

Wer bei einem gewerblichen Händler ein genutztes Fahrzeug erwirbt, kann bei Mängeln Reparaturen einfordern.

Vertrauenssache: der Kauf einesGebrauchtwagens  | Foto: BZ
Vertrauenssache: der Kauf einesGebrauchtwagens Foto: BZ
Kupplung spinnt, Bremse lahmt, Schaltung klemmt – wer einen Gebrauchtwagen kauft, der kann im Nachgang unangenehme Überraschungen erleben. Die sogenannte gesetzliche Sachmängelhaftung schützt aber private Käufer, die bei einem gewerblichen Händler gekauft haben, immerhin ...

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