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Mit Gewinn leben

Kündigungsfristen enden erst an einem Werktag

Peter Grieble
  • Sa, 29. Juni 2013, 00:00 Uhr
    Geld & Finanzen

Fällt der letzte Tag einer Kündigungsfrist auf einen Sonntag, dann tritt an die Stelle des Sonntags der nächste Werktag als fristgerechter Kündigungstermin. So regelt es das BGB.

Die Uhr tickt, wenn Fristen ablaufen.  | Foto: frank peters / fotolia.com
Die Uhr tickt, wenn Fristen ablaufen. Foto: frank peters / fotolia.com
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