Der BGH hat erstmals Geschädigten der Lehman-Pleite Schadensersatz zugesprochen. Banken, die Lehman-Garantiezertifikate verkauften, mussten ihre Kunden auf das Risiko des Totalverlustes hinweisen.
Im konkreten Fall hatten Kläger bei der Frankfurter Bethmann-Bank Lehman-Zertifikate im Wert von rund 33.000 und 140.000 Euro gekauft. Im zugehörigen Produktflyer wurde ...