Der Bundesgerichtshof hat erstmals ein Urteil zum geänderten Telemediengesetz gefällt. Die Abschaffung der Störerhaftung ist rechtens. Rechte-Inhaber seien trotzdem nicht rechtlos gestellt.
Die Abschaffung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern verstößt nicht gegen EU-Recht. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner ersten Entscheidung nach Änderung des Telemediengesetzes. Musikfirmen und andere Rechteinhaber seien ausreichend durch die Möglichkeit geschützt, Sperren einzelner ...